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FAQs – Wiener Eistraum 2007
Ich möchte mir für das Eislaufen beim Wiener Eistraum gerne Schlittschuhe ausleihen. Welche Schlittschuhgrößen sind verfügbar?
Unser Schlittschuhverleih bietet Schuhe von Größe 26 bis 50 an.
Muss ich beim Ausleihen von Schlittschuhen eine Kaution hinterlegen?
Das Ausleihen von Schlittschuhen oder Kufen (max. Gr. 24) erfordert das Hinterlegen eines gültigen Lichtbildausweises bzw. einer Kaution in der Höhe von € 50,00.
Ich möchte mit Freunden zum Wiener Eistraum kommen, aber keiner von uns hat eigene Schlittschuhe. Können wir Schlittschuhe vorreservieren und gibt es eine Gruppenermäßigung?
Das Vorreservieren von Schlittschuhen ist leider nicht möglich. Der Wiener Eistraum hat jedoch einen großen Vorrat an Schlittschuhen in den Größen 26 bis 50. Im Regelfall können alle Leihwünsche erfüllt werden. Der Schlittschuhverleih kann auf Grund des hohen Serviceaufwandes leider keine Gruppenermäßigung gewähren.
Ich möchte mit meinem Kleinkind den Wiener Eistraum besuchen. Darf ich den Kinderwagen mit auf das Eis nehmen?
Das Betreten oder Befahren des Eises mit Kinderwägen, Buggys, Rodeln oder anderen Fahrzeugen ist aus Sicherheitsgründen leider nicht gestattet.
Mein Kind kann noch nicht Eis laufen. Gibt es einen Bereich, in dem ich mit meinem Kind die ersten Eislauf-Versuche machen kann?
Für Kleinkinder und Anfänger steht von Montag bis Freitag, 9 bis 16 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 9 bis 23 Uhr eine eigene Eisfläche zur Verfügung. Die Nutzung dieser Eisfläche ist kostenlos!
Wir möchten eine Eisstockbahn reservieren. Wie funktioniert das?
Eisstockbahnen können für den Zeitraum von Montag bis Freitag, 17 bis 22 Uhr in 30 Minuten Einheiten (jeweils zur vollen und zur halben Stunde) reserviert werden.
Reservierungen können unter
http://www.wienereistraum.com
durchgeführt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Reservierungsvorganges wird Ihnen eine Reservierungsbestätigung per Email zugesandt. Die Rechnung folgt auf dem Postweg. Mit der Reservierungsbestätigung kommen Sie bitte am reservierten Termin zu der Kassa unmittelbar bei den Eisstockbahnen des Wiener Eistraums.
Wir kommen zum Wiener Eistraum und haben keine Eisstockbahn reserviert. Können wir uns auch spontan entschließen und eine Eisstockbahn anmieten?
Sofern eine Eisstockbahn verfügbar ist, freuen wir uns Ihre Buchung auch spontan entgegen zu nehmen. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Mitarbeiter unmittelbar bei der Eisstockbahn.
Wir möchten gerne am Wiener Eistraum Eisstockschiessen. Können wir vor Ort Stöcke ausleihen? Kann uns jemand vor Ort einweisen?
Wenn Sie eine Eisstockbahn reservieren, wird das gesamte Equipment, das Sie für das Spiel benötigen, kostenlos beigestellt (Eisstöcke, Daube, ev. „Spangerl“). Außerdem ist auch die Betreuung durch den Landeseisstockverband Wien, der Sie gerne berät und das Spiel leitet, inkludiert.
Brauchen wir zum Eisstockschiessen spezielles Schuhwerk?
Spezielles Schuhwerk wird nicht benötigt, jedoch empfehlen wir feste Schuhe zu wählen.
Wir möchten unbedingt den „Traumpfad“ durch den Rathauspark befahren. Wann ist das möglich?
Der Traumpfad des Wiener Eistraums ist Montag bis Freitag ab 14 Uhr, Samstags und Sonntags ganztägig befahrbar. In den Schulsemesterferien (5. – 9.02.2007) ist der Traumpfad ebenfalls ganztägig geöffnet.
Warum ist manchmal eine Eisfläche gesperrt?
Um die Eisfläche in der Qualität optimal zu erhalten ist es je nach Nutzung und Wetterbedingungen notwendig mit speziellen Maschinen eine Eisreinigung durchzuführen. Aus Sicherheitsgründen wird während der Eisreinigung die zu reinigende Fläche gesperrt. Die restlichen Eisflächen sind weiterhin befahrbar.
Kann ich mit meinem Ticket nach Verlassen der Eisfläche diese wieder betreten?
Das von Ihnen gelöste Ticket ist für einen gewissen Zeitraum gültig (z.B.: Vormittags-Ticket, Montag bis Freitag von 09.00 bis 14.00 Uhr). Innerhalb dieses Zeitraums können Sie die Eisflächen beliebig oft verlassen und wieder betreten. Bitte bewahren Sie daher Ihr Ticket sorgfältig auf und vermeiden Sie Beschädigungen (Knicke, Risse, etc).
Bitte beachten Sie, dass die Benutzung der Eisflächen des Wiener Eistraums auf eigene Gefahr erfolgt. Es gilt die an der Kassa angeschlagene „Allgemeine Geschäftsordnung“.
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